Erklärung der Zivilgesellschaft zur EU-CSDDD | Mai 2022
Erklärung der Zivilgesellschaft zur EU-CSDDD | Wertschöpfungskette
Über 220 zivilgesellschaftliche und gewerkschaftliche Organisationen inklusive der Gemeinwohl-Ökonomie | Economy for the Common Good fordern die EU auf, den Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu verbessern:
Wir, die unterzeichnenden Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften, begrüßen den Entwurf der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD). Wir glauben, dass dies ein wichtiger und lang erwarteter Schritt in Richtung unternehmerischer Rechenschaftspflicht, verantwortungsvollem Geschäftsgebaren und Zugang zu Recht ist.
Es ist jetzt jedoch dringend erforderlich, erhebliche Mängel im Entwurf zu beseitigen. Diese würden verhindern, dass die Richtlinie die positiven Auswirkungen erzielt, die für die Menschen, den Planeten und das Klima so dringend nötig sind und die von den EU-Bürger*innen, den Arbeitnehmer*innen und den von Unternehmen geschädigten Gemeinschaften weltweit lautstark und öffentlich eingefordert werden.
Daher fordern wir das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag in einer geschlechtergerechten Weise dort zu verbessern, wo er Mängel aufweist, und gleichzeitig auf seinen wichtigen positiven Elementen aufzubauen. Dies ist notwendig, um zu gewährleisten, dass das Gesetz eine Schädigung der Menschenrechte, der Umwelt und des Klimas durch Unternehmen wirksam verhindert und dass die Opfer von missbräuchlichen Geschäftspraktiken Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln haben.
Aus unserer Sicht lassen sich die notwendigen Verbesserungen wie folgt erreichen: Wir fordern das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, eine wirksame und robuste Pflicht zur Verhinderung und Beendigung schädlicher Menschenrechts- und Umweltauswirkungen in der gesamten Wertschöpfungskette einzuführen, und zwar auf risikobasierte und verhältnismäßige Weise. Bedauerlicherweise beschränkt die vorgeschlagene Richtlinie die Sorgfaltspflicht auf “etablierte Geschäftsbeziehungen”, was hinter internationalen Standards zurückbleibt und kontraproduktive Anreize für Unternehmen schafft, ihre Wertschöpfungsketten umzustrukturieren, um sich ihrer Sorgfaltspflicht zu entziehen.
Darüber hinaus müssen die Definitionen von schädlichen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt so erweitert werden, dass sie alle Menschenrechts- und Umweltauswirkungen abdecken.
Siehe dazu die gesamte Stellungnahme inkl. aller unterzeichnenden Organisationen.