Eine Pressemitteilung: CSR-Gesetz mehr Schein als Sein

Bundestag verpasst mit CSR-Gesetz Vorreiterrolle deutscher Unternehmen beim Thema „Nachhaltigkeit“

Pressemitteilung der Gemeinwohl-Ökonomie

Den Regierungsfraktionen im Bundestag fehlt bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95 zur Offenlegung sozialer und ökologischer Aspekte unternehmerischen Handelns der nötige Mut, sich gegen die Wünsche von BDI und BDA durchzusetzen. „Eine große Chance, die sozialen und ökologischen Leistungen von Unternehmen breit sichtbar und vergleichbar zu machen und vorbildliche ethische Performer mit Anreizen zu belohnen, wurde vertan. Damit ist der Wirtschaft ein schlechter Dienst erwiesen: Der VW-Dieselskandal zeigt, dass eine Regierung, die mächtige Konzerne nicht wirkungsvoll reguliert, letztlich die Wirtschaft gefährdet“, sagt Andrea Behm, Campaignerin der Gemeinwohl Ökonomie Bayern.

Das Gesetz erfüllt gerade die Minimalvorgaben der EU Kommission. Das Klima-Abkommen von Paris und die Nachhaltigkeitsziele (SDG 2030) der Vereinten Nationen aber ignoriert der Gesetzgeber weitgehend und verpasst es, die deutsche Wirtschaft zur Berichterstattung über ihren Beitrag zur Bewältigung der globalen Herausforderungen in die Pflicht zu nehmen.

Von über 11.000 großen Unternehmen in Deutschland müssen jetzt nur etwa 550, also gerade einmal 5 % über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung berichten. Und auch diese wenigen 5 % können sich noch immer vieler Schlupflöcher bedienen.

So fehlen im Gesetz

  1. die Vorgabe, aussagekräftige und vergleichbare Berichtsmodelle wie zum Beispiel die Gemeinwohl-Bilanz zu verwenden,
  2. die Pflicht zur externen Überprüfung der CSR-Berichtsinhalte
    und
  3. klare Kriterien, nach denen über ökologisches, soziales und menschenrechtsgemäßes Unternehmenshandeln zu berichten ist.

Der Verbesserungsvorschlag der Zivilgesellschaft, die Berichtspflicht auch auf Familienunternehmen mit Milliardenumsätzen wie zum Beispiel Aldi, Dr. Oetker oder Würth auszudehnen, wurde ignoriert. Deren unternehmerische Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft entlang ihrer Wertschöpfungsketten bleiben nun der Öffentlichkeit nach wie vor verborgen. Nicht berücksichtigt wurden auch die Forderungen nach Einbeziehung von Verbraucherbelangen wie der Schutz von Verbraucherdaten oder die Offenlegung von Spenden an Parteien oder PolitikerInnen.

Wieder einmal hat die Regierungskoalition ihre Hausaufgaben im vermeintlichen Wirtschaftsinteresse nicht gelöst. Nun bleibt es die Aufgabe von progressiven Unternehmen und der kritischen Zivilgesellschaft das Gesetz zu validieren und in den kommenden Jahren auf seine Weiterentwicklung und verbesserte Wirksamkeit zu drängen.Die Gemeinwohl-Ökonomie hatte sich zuvor mit Stellungnahmen aktiv in den Umsetzungsprozess der Richtlinie eingebracht:
http://gwoe-bayern.org/nfi-kampagne/

Kontakt:

Für Rückfragen und weitere Informationen zum Thema steht Ihnen die GWÖ-NFI-Campaignerin Andrea Behm unter Telefon 089-155 669 oder via Mail unter andrea.behm@econgood.org zur Verfügung.