Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie liegt nun vor

Seit letzter Woche (11.01.17) liegt sie vor, die endgültige Fassung der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“: (Link)
Für uns als GWÖ ist besonders das Ziel Nr. 12 auf den Seiten 170-180 interessant.
Unter Nr. 6 ist das für unsere NFI-Kampagne wichtige Unterziel genannt: „Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für größere Unternehmen“. Hierfür sagt die Bundesregierung zu, „Informations- und Untersützungsangebote für Unternehmen (insbesondere KMU)“ aufzubauen, um ihnen bei der Umsetzung der EU CSR-Richtlinie behilflich zu sein (S. 172). Was das wohl heisst? Die GWÖ bleibt dran.
Die auf Seite 171 bemühte Vorbildwirkung des Staates scheint schöngeredet, wenn man auf den im Dezember 2016 verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ blickt, in dem noch nicht einmal das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet wurde, sich stärker an Menschenrechten auszurichten. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, wenigstens öffentliche Unternehmen zu umfassenden menschenrechtlichen Folgeabschätzungen und einer entsprechenden Berichterstattung zu verpflichten.
Wieder einmal: Viel geredet und Chance vertan.
Auch die Verengung des Blicks der Bundesregierung auf ein „Umweltmanagment“ und das EMAS-Berichtsmodell, das als „Ausdruck hoher unternehmerischer Eigenverantwortung“ dargestellt wird (S. 179), stimmt skeptisch.
Unsere Campaignerin Andrea Behm wird die Webseite der Bundesregierung (Link) in Zukunft noch genauer im Auge behalten. Vielleicht gibt es ja doch hin und wieder die ein oder andere erfreuliche Überraschung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!