Zwei juristische Gutachten bestätigen: Gemeinwohl-Bilanz erfüllt CSR-RUG | NaDiVeG weitgehend

Gesetzlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbehaltlich weniger erforderlicher Anpassungen erfüllt

Unternehmen bzw. Organisationen, die nach der Gemeinwohl-Bilanz berichten, erfüllen im Hinblick auf die berichtspflichtigen Inhalte ihre nicht-finanzielle Berichtspflicht wie sie die EU, der deutsche und der österreichische Gesetzgeber fordern, vollständig. Damit sie in Zukunft die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen, müssten in der nächsten Bilanzversion lediglich Anpassungen zur Reichweite der zu liefernden Informationen, zu den Veröffentlichungsfristen sowie zum Berichtszeitraum vorgenommen werden. Zu diesem Schluss kommen kürzlich veröffentlichte Gutachten, die die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) bei der Hochschule Fulda und der Universität Linz in Auftrag gegeben hat. Die Gutachten – wie auch die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), der Club of Rome und politische Vertreter*innen auf europäischer und nationaler Ebene – schreiben der Gemeinwohl-Bilanz ein entsprechendes Potential zu und sehen einen weit über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten hinausgehenden Nutzen für große wie auch mittlere und kleinere Unternehmen (KMU), die eine solche Bilanz erstellen. → Pressemitteilung vom 30.10.2019 mit weiteren Informationen und Ansprechpartner*innen | Gutachten zum deutschen CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz (CSR-RUG) | Gutachten zum österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)