Netzbetreiber*in

Die Situation

Gemäß Mietrecht (§ 554 BGB) und Wohnungseigentumsrecht können Bewohner*innen die Zustimmung zum Betrieb eines steckerfertigen Balkonkraftwerk fordern. Vermehrte Inbetriebnahmen einzelner steckerfertigen Photovoltaik (PV)-Anlagen führen zu zusätzlichen Prüfungsaufwänden.

Die gebündelte Anmeldung und Unterhaltung von einzelnen PV-Anlagen der Bewohner*innen durch die Eigentumsgemeinschaft kann die Netzbetreiber*in von Einzelanträgen entlasten, für eine homogene Netzinfrastruktur im jeweiligen Objekt sorgen und die Strombereitstellung relevant unterstützen.

Das Prinzip

Die Eigentümergemeinschaft/Vermieter*in installiert auf dem Dach für jede Wohnung eine PV-Anlage (PV-Module, Wechselrichter, Speicher) und verbindet sie mit dem Stromnetz der Wohnung. Der mit der PV-Anlage erzeugte Strom wird von der Bewohner*in verbraucht und Überschuss ins Netz eingespeist.

Betreiber*in der jeweiligen Anlage ist die Bewohner*in, die über einen Pachtvertrag die Anlage von der Eigentümergemeinschaft/der Vermieter*in bereitgestellt bekommt.

Die Eigentümergemeinschaft/Vermieter*in vertritt die Betreiber*innen und führt die Anmeldungen für alle PV-Anlagen als Projekt aus.

Darüber hinaus installiert die Eigentümergemeinschaft eine PV-Anlage zur Versorgung des Allgemeinstrombedarfs im Haus (z.B. für Licht, Hauswaschmaschine, Heizung) und speist Überschuss ins Stromnetz ein.

Vorteile im Überblick

• Reduzierung Verwaltungsaufwand (Projekt statt Einzelanlagen)

• Gleichzeitiger Anschluss aller im Objekt möglichen steckerfertigen PV-Anlagen

• Unterstützung Strombereitstellung

Nächste Schritte

Eine Kontaktaufnahme zur GWÖ Hamburg kann mit den notwendigen Detailinformationen unterstützen.

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