Bundesregierung einigt sich auf ein Lieferkettengesetz

Aus Sicht der gleichnamigen Initiative bedarf dieses Nachbesserungen

Die am 12. Februar von der Bundesregierung bekanntgegebene Einigung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz kommentiert Johanna Kusch, Koordinatorin des Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, welchem auch wir seit Gründung im September 2019 angehören:

„Der (…) Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung (…). Das ist auch ein Erfolg all der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Unternehmen und hunderttausenden Bürger*innen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz aussprechen. Klar ist aber: Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen (…).“

Johannes Heeg, Sprecher der Initiative, erläutert dazu:

„Er [Anm.: der vorliegende Gesetzesentwurf] erfasst nur sehr große Unternehmen. Er verankert keine eigene umweltbezogene Sorgfaltspflicht. Die zivilrechtliche Haftungsregel fehlt. Und am schlimmsten: Die Analyse menschenrechtlicher Risiken – ein Kernbestandteil der Sorgfaltspflichten! – sollen Unternehmen nur für direkte Zulieferer anfertigen. Für alle anderen Stufen der Lieferkette soll gelten: Unternehmen müssen Risiken erst analysieren, wenn schon etwas passiert ist bzw. sich jemand beschwert hat.“

Gerade die letzten beiden Punkte – die fehlende Haftungsregelung und die eingeschränkten Sorgfaltspflichten – seien aus Sicht der Initiative nicht akzeptabel, weshalb sich diese nun dafür einsetzen wird, dass das vermutlich am 17. März im Parlament formal verabschiedete Gesetz im parlamentarischen Prozess nachgebessert wird.

Dazu wird am 9. März seitens der Initiative eine rechtliche Analyse des Gesetzesentwurfes veröffentlicht und u.a. ein Pressegespräch erfolgen!

Mehr erfährst Du hier.