In vielen Ländern ist die Mitbestimmung in großen Unternehmen bereits vorgeschrieben (z.B. Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung im Vorstand). Die GWÖ fordert aus drei Gründen eine Ausweitung der Mitbestimmung:
- Die Menschenwürde verlangt, dass alle Menschen, die an einem Projekt beteiligt oder direkt davon betroffen sind, in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
- Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Beteiligung der Arbeitnehmenden zu besseren Ergebnissen, mehr Identifikation mit dem Unternehmen, mehr Motivation und mehr Produktivität führt.
- Die Mitbestimmung beseitigt die Machtkonzentration in den Unternehmen.
Die GWÖ schlägt vor, dass demokratische Strukturen in kleinen Unternehmen unterstützt werden und in großen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben sein sollten.