Revision der Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung im Gange

Zum Revisionsvorschlag wurde nun auch eine Stellungnahme der GWÖ eingereicht

Am 21. April legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Revision der Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung (alt NFRD, neu CSRD) vor. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat interessierte Organisationen schriftlich eingeladen, zu diesem Vorschlag bzw. der CSR-Richtlinie Stellung zu nehmen. Die GWÖ Deutschland ist der Einladung nachgekommen, weil der Vorschlag entschiedene Schwachstellen enthält. U.a. sind nur 0,2 Prozent aller EU-ansässigen Unternehmen betroffen. Die NFI-Berichte müssen weder vergleichbar sein, noch sind an das Ergebnis geknüpfte rechtliche Anreize vorgesehen. Zudem wird die Festlegung konkreter Standards an private Akteur*innen delegiert. Ob und wie die Berichte geprüft werden müssen, ist ebenfalls noch offen. Die Verbesserungsvorschläge im Detail sowie die ganze Stellungnahme der GWÖ gibts → hier.